Der Verein Theaterpaten e.V.

Auszug aus der Satzung der Theaterpaten e.V.

§1 Vereinszweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke auch im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).


Der Zweck des Vereins ist die Ermöglichung der Teilnahme an Kunst und Kultur für sozialbenachteiligte Kinder, Jugendliche und Erwachsene durch finanzielle und personelle Unterstützung.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den gemeinsamen Besuch von künstlerischen Aufführungen (Schauspiel, Oper, Ballett, Konzerte, u.ä.), den Besuch von Lesungen und Museen, die finanzielle und/oder personelle Unterstützung von Theaterprojekten, Unterstützung von Schulen, Kindertagesstätten und vergleichbaren Einrichtungen bei der Konzeption und Umsetzung entsprechender Veranstaltungen und Besuchen.

§2 Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

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§5 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
a) der Vorstand,
b) die Mitgliederversammlung.

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Hier die Satzung als pdf

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